Die Schule
Unsere Schule umfasst 9 Klassen mit etwa 195 Kindern. Geleitet wird die Schule von Volksschuldirektorin Daria Schröckenstein. Erhalter der Schule ist die Stadtgemeinde Amstetten. Das Schulgebäude bietet der Nachmittagsbetreuung und dem Lernkompetenzzentrum Platz für zusätzliche Betreuung.
Was ist uns wichtig?
In unserer Schule wird besonderes Augenmerk auf bestimmte Schwerpunkte, die im Rahmen der Schulqualität Allgemeinbildung (SQA) gesetzt wurden, gelegt:
- Miteinander Leben – Füreinander Dasein – Voneinander Lernen
- Steigerung der sozialen und emotionalen Kompetenz
- Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Förderung der Konzentration und Aufmerksamkeit
- Leseerziehung unter besonderer Berücksichtigung von Individualisierung und Differenzierung im Unterricht
Förderkonzept
Differenzierende Lern- und Unterrichtsmethoden
- Partner- und Gruppenarbeiten
- Stationenbetriebe
- Klassenübergreifender Unterricht
- Tages- und Wochenplanarbeit
- Lehrausgänge
Sprachförderkurs für Schüler mit nicht deutscher Muttersprache
- Unterstützung beim Spracherwerb in Kleingruppen
- Arbeit mit anregendem Bildmaterial
- Spracherwerb durch Erlernen von Liedern und Reimen
Förderunterricht in den Klassen
- Integrativer Förderunterricht durch zusätzliche Lehrpersonen
- Förderunterricht anschließend an den Unterricht in Kleingruppen
- Wiederholtes Aufarbeiten von schwierigen Lerninhalten
Spezielle Förderkurse
- Sprachheilunterricht durch ausgebildete Sprachheilpädagogin
- Betreuung durch Beratungslehrerin
Verbindliche und unverbindliche Übungen
An unserer Schule werden folgende unverbindliche Übungen angeboten:
- Kreatives Gestalten für die 2. Klassen
- Bewegung und Sport – Schwerpunkt Fußball für die 3. und 4. Klassen
An den verbindliche Übungen Englisch und Verkehrserziehung nehmen alle Schüler teil.
- In den 1. und 2. Klassen wird Englisch in den täglichen Unterricht eingebunden.
- In den 3. und 4. Klassen wird Englisch in Kleingruppen angeboten.
Hausordnung
Für die Kinder
- Ich grüße höflich und bin hilfsbereit.
- Ich verhalte mich leise und rücksichtsvoll.
- Ich bin pünktlich im Unterricht.
- Ich sorge für Sauberkeit in der Klasse und auf den Toiletten und benehme mich auch dort vorbildlich.
- Ich nehme Rücksicht auf alle Mitschüler und gehe daher auch am Gang.
- Ich gehe achtsam mit meinen Mitschülern und den Schülern der anderen Klassen um.
- Ich löse Konflikte und Streitereien friedlich.
- Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden traurig gemacht oder ihn verletzt habe.
- Ich halte mich an die vereinbarten Klassen- und Schulregeln.
- Ich warte ruhig vor der Schule, bis der Bus in der Haltestelle steht!
- Unsere Schule ist handyfreie und smartwatchfreie Zone! Sollte ich trotzdem ein Handy oder eine Smartwatch in der Schule mithaben, müssen die Geräte ausgeschalten UND in der Schultasche sein. Wenn mein Handy am Vormittag läutet oder meine Smartwatch Geräusche macht, muss ich sie bis Unterrichtsende bei der Lehrerin oder beim Lehrer abgeben!
- Ich bin ein wichtiger Teil der Schulgemeinschaft und leiste meinen Beitrag dazu.
Für die Eltern
- Ich bin ein Vorbild für mein Kind.
- Ich sorge dafür, dass mein Kind bis spätestens 7 Uhr 45 in die Schule kommt (Buskinder sind von dieser Regel ausgenommen)
- Ich parke nicht auf und auch nicht vor dem Lehrerparkplatz.
- Ich verabschiede mich vor dem Schulhaus von meinem Kind.
- Ich verständige die Schule bei Erkrankungen meines Kindes vor Unterrichtsbeginn.
- Ich unterstütze die Unterrichts – und Erziehungsarbeit der Schule und arbeite mit den Lehrerinnen zusammen.
- Ich statte mein Kind mit den erforderlichen Unterrichtsmaterialien aus.
- Ich halte persönlichen Kontakt zum Klassenlehrer.
- Ich pflege einen respektvollen Umgang mit allen Personen, die der Schulgemeinschaft angehören- Lehrerinnen und Lehrer, Nachmittagsteam, Reinigungsteam…
- Ich vereinbare Gesprächstermine vor oder nach dem Unterricht.
- Ich lese Mitteilungen der Schule, notiere und unterschreibe sie.
- Der Bereich der Bushaltestelle ist unbedingt freizuhalten.
- Ich bin darüber informiert, dass die Nutzung von WhatsApp erst ab dem 16. Lebensjahr erlaubt ist.